Allgemeine Geschäftsbedingungen von COMPUTER + SOFTWARE - BASEL

(nachfolgend C+S genannt)

 1. Geltungsbereich

Verkauf und Lieferung erfolgen nur zu den nachfolgenden ausschliesslichen Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 2. Angebot

Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten. Die genannten Preise erlangen erst nach Abgang einer Auftragsbestätigung durch C+S Verbindlichkeit. Die im Anschluss an die Bestellung automatisch generierte Bestellbestätigung gilt nicht als Auftragsbestätigung.

 3. Preise, Zahlungsbedingungen, Porto

Alle unsere Preise gelten ab Lager Basel inklusive 7,6% MwSt., zuzüglich Versandkosten und allfällige SWICO Recycling-Gebühren. Preisänderungen durch den Lieferanten der C+S bleiben in jedem Falle vorbehalten und können an den Käufer weitergegeben werden.

a) Rechnungen sind, sofern auf den Rechnungen nicht anders vermerkt, sofort rein netto zur Zahlung fällig. Lieferung gegen Rechnung erfolgt ausschliesslich an registrierte Kunden mit gültiger Kundennummer. Sämtliche von C+S gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von C+S.

b) Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweisem Versand der Waren von dem Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufriedenstellt, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.

c) Vorauskasse: Überweisungen müssen umgehend nach Erhalt der Rechnung per E-Mail ausgeführt werden. Die Ware verlässt unser Lager erst nach erfolgter Gutschrift auf unser Bank- oder Postkonto. Computersysteme, Monitore und Notebooks werden nur nach Vorauskasse versandt.

d) Nachnahme: Die bestellte Ware wird per Post Nachnahme (zuzüglich Nachnahmegebühr) versendet. Nachnahmesendungen sind bis zu einem Höchstbetrag von Fr. 500.- möglich.

e) Portoanteil bis Warenwert Fr. 250.- pauschal Fr. 15.-, bis Fr. 950.- pauschal Fr. 25.- und ab Fr. 951.- pauschal Fr. 35.-.

 4. Lieferung

a) Mit Senden der Auftragsbestätigung oder Rechnung verpflichtet sich C+S zur Erbringung und der Kunde zur Abnahme der Leistung. Im Falle der Annullation einer Bestellung verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, C+S mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinn zu entschädigen. Im Falle einer Nichtlieferung steht dem Kunden jedoch frühestens drei Monate nach dem vereinbarten Liefertermin ausschliesslich das Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche werden wegbedungen.

b) Sonderbauten und Spezialanfertigungen können nach Abgang einer Auftragsbestätigung von C+S nicht mehr annulliert werden. Die Produktion beginnt erst nach Anzahlung von mindestens 20% des Warenwertes.

c) Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindliche Richtwerte und verstehen sich in jedem Fall zuzüglich Postweg.

 5. Garantie

a) Wenn nicht anders vereinbart, gilt auf alle von C+S verkauften Produkte ausschliesslich die einjährige Hersteller-Garantie. Ein Garantieanspruch kann nur geltend gemacht werden, sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsgemäss verwendet wurde. Wenn nicht anders vereinbart, werden Garantieleistungen ausschliesslich durch den Produktehersteller erbracht. Von der Garantie ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien wie Akkus, Lampen, Toner, Tintenpatronen etc.

b) Wird ein Datenträger (Festplatte, Diskette, Magnetband etc.) oder ein kompletter PC zur Reparatur der C+S übergeben, so trägt der Kunde in jedem Falle die volle Verantwortung für eine ordentliche Sicherstellung der Daten vor der Übergabe der Sache. Die C+S kann für Datenverlust in keinem Falle haftbar gemacht werden.

c) Garantieleistungen durch den Hersteller werden nur erbracht, wenn:

- der Artikel in der Original- oder gleichwertigen Verpackung transportiert wurde.

- eine ordentliche Fehlerbeschreibung beiliegt.

d) Wenn für Eigenprodukte der C+S keine anderen Garantiebestimmungen entgegenstehen, kann die C+S Ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:

- durch Nachbesserung der gelieferten Ware

- durch Ersatz der mangelhaften Ware

- durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass

Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.

e) Klageanspruch und Einreden des Käufers verjähren mit dem Ablauf der Garantiefrist.

 6. Zahlungsverzug

a) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, behält sich C+S das Recht vor, zukünftige Leistungen nur noch gegen Vorauskasse oder Nachnahme zu erbringen. C+S belastet nach Ablauf des Zahlungstermins 8% p.A. Verzugszins.

b) Falls eine Rechnung bei Verfall unbezahlt bleibt, behalten wir uns das Recht vor, den Betrag um 15% zu erhöhen, mit einem Minimum von Sfr. 45.-.

c) Der Kunde kann C+S nicht die Einrede der Verrechnung wegen ungehöriger Erfüllung bzw. anderen angeblich bestehenden Gegenforderungen entgegenhalten.

 7. Haftung

a) Weitergehende Rechtsansprüche als die in der Ziffer 5 genannt gibt es nicht. Es wird jede weitergehende Haftpflicht wegbedungen, insbesondere besteht keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, die sich aus dem Gebrauch, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von C+S gelieferten Waren ergeben.

 8. Wiederausfuhr

Die Wiederausfuhr der gelieferten Artikel aus der Schweiz ist ohne Einwilligung der Abteilung für Ein- und Ausfuhr verboten.

 9. Beanstandungen

Der Auftrag gilt als gehörig erfüllt, falls der Kunde nicht innert 10 Tagen seit der Erbringung der fraglichen Leistung diese schriftlich bei C+S beanstandet.

 10. Gerichtstand

Gerichtstand für alle Streitigkeiten mit C+S ist Basel.

 24.03.2004, ersetzt alle vorherigen Geschäftsbedingungen